E-Mail

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.wt-pedevilla.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Ambulanzgebühr - Verfassungswidrig? Steuerliche Qualifikation


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Ambulanzgebühr - Verfassungswidrig? Steuerliche Qualifikation

Oktober 2002
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Der Verfassungsgerichtshof hat wegen Unsachlichkeit der Ausnahmebestimmungen gemäß § 135 a ASVG mit dem die Ambulanzgebühr eingeführt worden ist, am 29. Juni 2002 verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und ein Verfahren eingeleitet. Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation steht das BMF auf dem Standpunkt, dass die bezahlte Ambulanzgebühr zu den Kosten der privaten Lebensführung (Krankheitskosten) zählt und allenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann.
Ob unter Berufung auf die verfassungsrechtlichen Bedenken die Ambulanzgebühr überhaupt bezahlt werden soll, ist eine Frage der persönlichen Entscheidung.

Bild: © Quade - Fotolia