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Die neue Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer ab 2025

[Januar 2025]

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde auch die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung neu geregelt. Ausgangspunkt war der Umstand, dass bislang Umsätze durch (Klein)Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat nicht von der Kleinunternehmerbefreiung umfasst waren, woraus ein administrativer Mehraufwand sowie Wettbewerbsnachteile für Kleinunternehmer (national tätige Kleinunternehmer vs. im Binnenmarkt tätige Kleinunternehmer) entstehen konnten. Ausgangspunkt war die EU-Richtlinie zur Kleinunternehmerbefreiung mit dem Ziel, die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten zu erweitern, die Kleinunternehmergrenze anzuheben sowie die Kleinunternehmerregelung zu harmonisieren.

Im Zuge der Implementierung der Vorgaben der EU wurde ein "EU-Kleinunternehmer" geschaffen, damit österreichische Unternehmen ab 2025 auch in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen können. Umgekehrt können auch ausländische Unternehmen in Österreich die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wichtig dabei ist, dass die Neuregelung der Kleinunternehmerregelung nur für Unternehmen gilt, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind bzw. ihr Unternehmen betreiben, nicht aber für Steuerpflichtige in Drittstaaten, selbst wenn sie im Gemeinschaftsgebiet über eine feste Niederlassung (Betriebsstätte) verfügen. Wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der EU-Kleinunternehmerregelung ist, dass der Umsatz des Kleinunternehmers in der EU sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr (jeweils ist das Kalenderjahr maßgebend) 100.000 € nicht überschreitet bzw. überschritten hat (unionsweiter Schwellenwert, der auf den unionsweiten Jahresumsatz abstellt). Überdies dürfen die jeweiligen lokalen Schwellenwerte nicht überschritten werden, wobei die Mitgliedstaaten eine Toleranzgrenze für das einmalige Überschreiten der lokalen Schwellenwerte (max. 85.000 €) implementieren können. Werden unionsweit die 100.000 € überschritten, so kann zwar die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden, jedoch immer noch die nationale Kleinunternehmerregelung, soweit der nationale Schwellenwert im Ansässigkeitsmitgliedstaat nicht überschritten wurde.

Anhebung des Schwellenwertes auf 55.000 €

Rein für Österreich betrachtet, können österreichische Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sofern die Umsatzgrenze (brutto) von 55.000 € weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten wurde. Für die Befreiung ist kein Antrag nötig, es darf jedoch kein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegen. Bisher waren für die Kleinunternehmerregelung ausschließlich die Umsätze des laufenden Kalenderjahres relevant gewesen. Da es keine speziellen Übergangsregelungen gibt, müssen Unternehmen, die im Kalenderjahr 2024 Umsätze zwischen 42.000 € (bei Normalsteuersatz) und 55.000 € erzielt haben, aktiv auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sofern sie nicht ab 2025 unter den Anwendungsbereich der Kleinunternehmerregelung fallen möchten. Vergleichbares gilt für in 2025 neu gegründete Unternehmen, da diese mangels Vorjahresumsatz automatisch unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Bei der Berechnung der Umsatzgrenze (dies gilt grundsätzlich auch für die Berechnung des unionsweiten Schwellenwertes) sind manche Besonderheiten zu beachten, wobei z.B. Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich Geschäftsveräußerungen sowie bestimmte steuerfreie Umsätze, wie etwa aus ärztlicher Tätigkeit oder als Physiotherapeut etc. nicht zu berücksichtigen sind.

Der österreichische lokale Schwellenwert für die Kleinunternehmergrenze betrug bislang 35.000 €, wobei der Betrag als Nettogrenze zu verstehen war, wodurch sich faktisch für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung bei Umsätzen zum Normalsteuersatz ebenso eine Grenze von 42.000 € ergeben hat. Wird der lokale Schwellenwert (von 55.000 €) überschritten, jedoch um nicht mehr als 10 % (d.h. 60.500 €), so kann die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer bis zum Ende des Kalenderjahres weiterhin in Anspruch genommen werden. Die Befreiung entfällt mit dem Umsatz, mit dem die 10 % Toleranzregelung überschritten wurde. Für diesen und für alle folgenden Umsätze ist dann die Befreiung nicht mehr möglich. Bislang war die Toleranzregelung für Kleinunternehmer in Österreich derart ausgestaltet, dass ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von fünf Kalenderjahren unbeachtlich war. Nach der alten Toleranzregelung wirkte das Überschreiten der Umsatzgrenze jedoch auf den Jahresbeginn zurück.

Schließlich können Kleinunternehmer nunmehr unabhängig vom Rechnungsbetrag vereinfachte Rechnungen gem. § 11 Abs. 6 UStG ausstellen. Neuerungen gibt es ab 2025 auch hinsichtlich Umsatzsteuerjahreserklärung und UVA. Wenn die Umsätze eines Unternehmers im Veranlagungszeitraum 55.000 € nicht übersteigen und für den Veranlagungszeitraum keine Steuer entrichtet werden muss, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Wie bisher besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung.

Wie bisher ist bei Ausübung der neuen Kleinunternehmerregelung der Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer generell ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob der (Klein)Unternehmer sein Unternehmen in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat betreibt. In Österreich befreiten Kleinunternehmern steht kein Vorsteuerabzug für österreichische Umsatzsteuer zu. Grundsätzlich ist zu beachten, dass weder ein Vorsteuerabzug im Ansässigkeitsmitgliedstaat noch eine Vorsteuererstattung in den anderen Mitgliedstaaten zusteht, wenn Gegenstände oder Dienstleistungen erworben werden, um steuerbefreite Umsätze unter der nationalen und/oder der grenzüberschreitenden Kleinunternehmerregelung zu bewirken.

Österreichischer Kleinunternehmer in einem anderen Mitgliedstaat

Will ein inländisches Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat die EU-Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, so müssen neben dem Umstand, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt, noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss sich das Unternehmen beim "Kleinunternehmerportal" registrieren, einen Antrag auf Befreiung in einem anderen Mitgliedstaat stellen und zumindest ein Mitgliedstaat muss die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung bestätigen. Der Antrag auf Befreiung in einem anderen Mitgliedstaat ("Vorabmitteilung") muss über das Kleinunternehmerportal erfolgen, wobei auch der unionsweite Jahresumsatz im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr nicht 100.000 € übersteigen darf bzw. überstiegen haben durfte (für den unionsweiten Schwellenwert gibt es keine Toleranzregelung). Die Vorabmitteilung hat Daten wie Name, Tätigkeit, Rechtsform, Anschrift, E-Mail, UID oder sonstige Identifikationsnummern (z.B. OSS, IOSS) zu enthalten, Mitgliedstaat oder Mitgliedstaaten, in dem bzw. denen die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden soll sowie den Jahresumsatz (des laufenden bzw. vorangegangenen Kalenderjahres) je Mitgliedstaat usw. Bei erfolgreichem Antrag erteilt Österreich dem Unternehmen eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Suffix "-EX".

In Folge müssen von inländischen Unternehmen, welche auch in anderen Mitgliedstaaten die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, mehrere Grenzen und Schwellenwerte beachtet werden. Dabei wird das Überschreiten des unionsweiten Schwellenwertes auch durch Österreich überprüft. Überdies müssen die (Schwellen)Regelungen nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates beachtet werden (Prüfung durch den jeweiligen Mitgliedstaat), wobei hier Toleranzregelungen möglich sind. Damit zusammenhängend unterliegt das inländische Unternehmen regelmäßigen Meldeverpflichtungen. So muss das Unternehmen über das Kleinunternehmerportal für jedes Kalendervierteljahr die Umsätze melden, welche in den einzelnen Mitgliedstaaten bewirkt wurden ("quartalsweise Meldung"). Wurde überdies der unionsweite Schwellenwert von 100.000 € überschritten, muss dies - binnen 15 Werktagen - über das Portal gemeldet werden.

Ausländische Unternehmen als Kleinunternehmer in Österreich

Wollen ausländische Unternehmen in Österreich die Kleinunternehmerregelung nutzen (das Unternehmen wird in einem anderen Mitgliedstaat betrieben), darf der EU-weite Umsatz nicht die Schwelle von 100.000 € übersteigen (im Vorjahr und im laufenden Jahr). Außerdem ist die Kleinunternehmergrenze von 55.000 (brutto) in Österreich zu beachten - hierbei gilt auch die 10 % Toleranzgrenze wie bei inländischen Unternehmen - und der Antrag auf Inanspruchnahme der Begünstigung hat im Ansässigkeitsstaat über das vorgesehene Verfahren zu erfolgen. Dabei überprüft der Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen ansässig ist, ob der unionsweite Schwellenwert überschritten wurde und die Überprüfung der nationalen Kleinunternehmergrenze erfolgt durch die inländischen Behörden. Maßgeblich für den Beginn der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung ist die Vergabe bzw. die Aktualisierung der Kleinunternehmer-Identifikationsnummer durch den Mitgliedstaat der Ansässigkeit (wie zuvor beschrieben). Der ausländische Unternehmer muss seine Umsätze in Österreich steuerfrei behandeln - für diese ist weder eine UVA notwendig, noch sind diese Umsätze in die Umsatzsteuerjahreserklärung aufzunehmen. Der Vorsteuerabzug für diese Umsätze ist jedoch ausgeschlossen. Vergleichbar österreichischen Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung im Ausland in Anspruch nehmen, haben auch ausländische Unternehmen, die in Österreich der Kleinunternehmerregelung unterliegen, entsprechenden Meldeverpflichtungen im Ansässigkeitsstaat (etwa quartalsweise Meldungen bzw. Meldung bei Überschreitung des Schwellenwertes) nachzukommen.

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Zero-Based Budgeting - ein Paradigmenwechsel für das Finanzmanagement

[Januar 2025]

In Zeiten von volatilen Märkten und einer anrollenden Insolvenzwelle stehen Unternehmen unter wachsendem Druck, ihre Effizienz zu steigern und Kosten besser zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollte man dem "Zero-Based Budgeting" (fortan "ZBB") wieder mehr Aufmerksamkeit schenken. Dieser radikale Ansatz zur Erstellung eines Budgets wurde bereits in den 1960er Jahren entwickelt, um logisch geleitet zu investieren und gleichzeitig die Notwendigkeit zu schaffen, jede mögliche Ausgabenkategorie auf ihre Effizienz und Effektivität hin zu untersuchen. Dieser Ansatz zur Budgetierung rückte jedoch zwischenzeitlich wegen der Menge an Informationen und Unterlagen, die erforderlich sind, ein wenig in den Hintergrund. Es wurde kritisiert, dass diese Methode zur Erstellung eines Budgets zu kompliziert und zeitaufwendig sei und auch die zukünftige Planung schwierig mache.

Zero-Based Budgeting im Überblick

Im Gegensatz zu traditionellen Budgetierungsmodellen, die auf historischen Daten basieren, beginnt ZBB jedes neue Budgetjahr buchstäblich "bei Null". Jede Kostenposition muss von Grund auf neu begründet und in Hinblick auf ihre strategische Notwendigkeit und ihren Nutzen für das Unternehmen gerechtfertigt werden. Dabei wird nicht nur die Höhe der Ausgaben überprüft, sondern auch deren Zweckmäßigkeit und Effizienz hinterfragt.

Dieser Ansatz zwingt Organisationen, festgefahrene Routinen zu überdenken und die Verwendung ihrer Mittel kritisch zu hinterfragen. Ganz im Gegensatz zur oftmals traditionellen Budgetierung, in deren Rahmen das Budget der Vorperiode als Ausgangspunkt dient und jedes neue Budget typischerweise im Vergleich zur Vorperiode ein bisschen ansteigt. Überdies müssen in einem solchen System oftmals nur die neuen Ausgaben gerechtfertigt werden, nicht jedoch immer wiederkehrende. Durch ZBB wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, das es ermöglicht, Kosten effektiver zu steuern und Ressourcen effizienter einzusetzen und auch umzuverteilen. Insofern ist das ZBB mehr als eine reine Kostensenkung.

Welche Implementierungsschritte durchläuft der Zero-Based Budgeting Prozess?

  • Definition der Budgetierungsziele und der verfügbaren Ressourcen durch das Management.
  • Bildung von Entscheidungseinheiten (z.B. auf Ebene einer Kostenstelle) und Transaktionen: jede Einheit erstellt "Budgetpakete", die ihre Aktivitäten und die dafür erforderlichen Ressourcen detailliert beschreiben.
  • Formulierung von Alternativen für jede Aktivität und damit einhergehend eine Auswahl der kostengünstigsten Alternative.
  • Bewertung und Priorisierung: Führungskräfte bewerten die Budgetpakete und priorisieren diese auf Basis strategischer Relevanz und Kosteneffizienz.
  • Verteilung der verfügbaren Mittel auf die priorisierten Entscheidungspakete und Genehmigung der ausgewählten Entscheidungspakete.
  • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen in den Budgets.
  • Schulung und Einbindung der Mitarbeiter: der Erfolg von ZBB hängt maßgeblich von der Unterstützung durch die Mitarbeiter ab. Schulungen und eine transparente Kommunikation sind entscheidend, um Missverständnisse und Widerstände zu minimieren.

Welche Vorteile sind mit der ZBB-Methode verbunden?

Ein bedeutsamer Vorteil von ZBB liegt in dem Fokus auf strategische Prioritäten. So ermöglicht ZBB Unternehmen regelmäßig, die Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie den größten Mehrwert schaffen. Da nicht automatisch vergangene Ausgaben (für die Zukunft) übernommen werden, kann die Organisation Prioritäten neu setzen und ihre strategischen Ziele klarer definieren. Ebenso sind erhebliche Kostensenkungen durch die ZBB-Methode möglich, indem Einsparungspotentiale identifiziert werden (nicht notwendige oder redundante Ausgaben), welche bei herkömmlichen Managementansätzen oft übersehen werden. Einige Unternehmen berichten von Einsparungen in Höhe von 10 - 25 % ihrer Betriebskosten im ersten Jahr der Einführung.

Die Förderung von Innovation und Agilität bezeichnet auch einen typischen Vorteil der ZBB-Methode. Anstatt Ressourcen in routinemäßigen Ausgaben zu binden, schafft ZBB Raum für Investitionen in innovative Projekte, die Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern. Vorteilhaft können auch verbesserte Transparenz und Kontrolle durch ZBB sein. Der detaillierte Budgetierungsprozess macht Kostenquellen sichtbar und hilft Führungskräften, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Schließlich kann auch die Steigerung der Verantwortlichkeit einen Vorteil durch ZBB darstellen. Da jeder Abteilungsleiter die Verantwortung für die Rechtfertigung seiner Kosten übernimmt, wird ein stärkeres Bewusstsein für effizientes Ressourcenmanagement geschaffen.

Welche Nachteile sind mit ZBB verbunden?

So vielversprechend die Vorteile auch erscheinen - die Einführung von ZBB ist keine einfache Aufgabe. Unternehmen stehen vor mehreren Herausforderungen, wie z.B. folgende:

  • Hoher Aufwand an Zeit und Ressourcen: ZBB erfordert eine detaillierte Analyse jeder Kostenposition, was besonders in großen Organisationen mit komplexen Strukturen sehr zeitintensiv sein kann.
  • Kulturelle Widerstände: die Umstellung auf ZBB bedeutet oft, langjährige Gewohnheiten und Prozesse infrage zu stellen. Dies kann auf Widerstand bei Mitarbeitern und Führungskräften stoßen, insbesondere wenn ZBB als bloße Sparmaßnahme wahrgenommen wird.
  • Schwierigkeit bei der Priorisierung: die Identifizierung und Gewichtung der wichtigsten strategischen Prioritäten kann herausfordernd sein, insbesondere in dynamischen Märkten oder Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftseinheiten.
  • Notwendigkeit robuster Daten und Analysewerkzeuge: eine präzise Kostenanalyse setzt voraus, dass Unternehmen über zuverlässige Daten und effektive Analysetools verfügen.

ZBB als Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg?

Zero-Based Budgeting ist mehr als nur ein Werkzeug zur Kostensenkung - es ist eine Philosophie, die Unternehmen dazu zwingt, ihre Ressourcen mit einem kritischen, strategischen Blick zu betrachten. In einer Zeit, in der Agilität und Effizienz entscheidend sind, kann ZBB einen klaren Wettbewerbsvorteil bieten.

Die Einführung von ZBB erfordert zwar eine erhebliche Investition in Zeit, Ressourcen und ebenso kulturellen Wandel. Die langfristigen Vorteile, von transparenteren Prozessen über reduzierte Kosten bis hin zu einer stärkeren Fokussierung auf strategische Ziele, machen ZBB zu einem unverzichtbaren Bestandteil modernen Managements. Unternehmen, die bereit sind, ihre Herangehensweise an die Budgetierung radikal zu überdenken, können von ZBB erheblich profitieren - sowohl heute als auch in Zukunft.

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Nichtfinanzielle Berichterstattung - Nicht nur für große Konzerne relevant

[März 2024]

Der Wert eines Unternehmens lässt sich schon lange nicht mehr rein über finanzielle Kennzahlen darstellen. Innovationskraft, Mitarbeiterzufriedenheit, der Verbrauch von natürlichen Ressourcen oder gesellschaftliche Verantwortung beeinflussen den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und schlagen sich auch in finanziellen Kennzahlen nieder. Investoren oder Kunden legen bei ihren Investitions- oder Kaufentscheidungen immer mehr Wert auf ökologische oder soziale Belange. Auch der Gesetzgeber und die EU sehen diese Themen im Rahmen des "Green Deal" als neue Wachstumsstrategie und möchten die Union bis 2050 zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen machen. Damit einhergehend wird auch die nichtfinanzielle Berichterstattung (oder Nachhaltigkeitsberichterstattung) für Unternehmen immer relevanter und die Vorschriften dazu immer umfangreicher.

Gesetzliche Bestimmungen

Im österreichischen Unternehmensrecht wurde schon bisher von großen Kapitalgesellschaften eine Analyse der wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, im Rahmen des Lageberichts verlangt. In anderen europäischen Ländern gab es bereits ähnliche Vorgaben. Aus Sicht der EU wurden diese Anforderungen jedoch in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Zudem fehlten für eine angemessene Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen. Dies machte es für Investoren, Kunden aber auch eine breitere Öffentlichkeit schwer, nichtfinanzielle Informationen zu vergleichen bzw. auf deren Zuverlässigkeit zu vertrauen.

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die NFRD der Europäischen Union (Richtlinie 2014/95/EU) und das daraus folgende "Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)" verpflichtete bestimmte große Unternehmen in Österreich dazu, ab 2017 in ihren Jahresabschlüssen und Lageberichten auch über nichtfinanzielle Aspekte und die Diversität betreffende Informationen zu berichten.

Wer ist betroffen?

Von der Richtlinie umfasst sind große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Im Wesentlichen sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen bzw. Kreditinstitute und Versicherungen, in Österreich etwa 120 Unternehmen.

Worüber muss berichtet werden?

In einer nichtfinanziellen Erklärung müssen Angaben über das Geschäftsergebnis, den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Tätigkeit enthalten sein. Diese Informationen müssen sich darüber hinaus auf folgende Nachhaltigkeitsthemen beziehen:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
  • auf die Achtung der Menschenrechte und
  • auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Angaben müssen eine Beschreibung des Geschäftsmodells enthalten. Weiters ist eine Darstellung der Konzepte und Maßnahmen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsthemen inklusive sich daraus ergebender Risiken erforderlich. Zusätzlich wird von großen Aktiengesellschaften verlangt, den Corporate Governance Bericht um ein Diversitätskonzept zu erweitern. Unternehmen konnten die Informationen im Rahmen des Geschäftsberichts oder als eigenen Bericht veröffentlichen.

Mit der Umsetzung der NFRD in den Mitgliedstaaten wurde auch schnell Kritik laut. Zum einen sei die Zahl der betroffenen Unternehmen zu gering. Zum anderen zeigten die vorgelegten Berichterstattungen Defizite in punkto Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die EU-Kommission hat die NFRD überarbeitet und im Dezember 2022 die zukünftig geltende CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU) veröffentlicht. In der CSRD werden Berichtsstandards sowie Prüfpflichten ergänzt, außerdem wird der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet. Nichtfinanzielle Berichterstattung soll mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung in Einklang gebracht werden und Kapitalströme in Richtung einer "grünen" Wirtschaft gelenkt werden.

Wer ist betroffen?

Künftig gilt die Berichtspflicht für so genannte "große Kapitalgesellschaften". Das sind alle Unternehmen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme über 20 Mio. €,
  • Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. €,
  • durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres.

Außerdem sind kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen "KMU" umfasst. Für diese soll allerdings ein eigener verhältnismäßiger Standard entwickelt werden und sie werden erst drei Jahre später verpflichtet. Auf Konzernebene ist ebenfalls auf das Vorliegen eines "großen Konzerns" abzustellen, wobei es innerhalb von berichtspflichtigen Konzernstrukturen zu Erleichterungen kommen kann. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen von der Berichtspflicht umfasst sind. Dies gilt für

  • Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. € Umsatz in der EU,
  • deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder
  • deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. € Umsatz erreichen.
  • Drittstaatunternehmen, die an einem geregelten Kapitalmarkt in der EU notiert sind.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Jänner 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird:

  • ab 2025 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2024);
  • 2026 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2025);
  • 2027 für kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2026) mit der Möglichkeit auf Aufschub bis 2028;
  • 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2029).

Somit müssen ab 2025 rund 2.000 Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In der gesamten EU wächst der Kreis der Berichtspflichtigen von rund 11.000 auf etwa 49.000 Firmen.

Worüber muss berichtet werden?

Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Inhaltlich orientiert sich die CSRD an der ESG-Logik. Das heißt, es müssen Kennzahlen aus den Bereichen Environmental, Social und Governance veröffentlicht werden sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie (Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten). Weiters beruhen Angabepflichten auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

Ich bin nicht betroffen - bin ich betroffen? CSRD-Berichtspflicht als Chance für KMUs

KMU (sofern nicht kapitalmarktorientiert) sind aus der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD ausgenommen. Jedoch können die neuen Regelungen auch für solche Unternehmen große Auswirkungen haben. Bereits jetzt fertigen viele kleine Unternehmen freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht an. Sie haben erkannt, dass sie dadurch ihre Reputation verbessern können. Kunden und potenzielle Arbeitnehmer achten verstärkt auf Nachhaltigkeit. Sie wollen wissen, wie ein Unternehmen auf sein Umfeld einwirkt, also wie es soziale, ökologische und ökonomische Belange miteinander vereinbart. Zudem bietet es die Möglichkeit, sich von Wettbewerbern in der Branche zu differenzieren. Weiters wird in Zukunft - noch stärker als schon bisher - im Rahmen von Ausschreibungen, Förderanträgen oder bestehenden Geschäftsverträgen eine Berichterstattung vorausgesetzt. Die Notwendigkeit von Transparenz beschränkt sich nicht auf firmenindividuelle Aspekte, die gesamte Wertschöpfungskette ist abzubilden. Daher werden viele große (berichtspflichtige) Unternehmen zukünftig eigene Standards auf Lieferanten und Vertragspartner umlegen.

Mit der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht kommt auch auf kleinere und mittlere Unternehmen einiges an Aufwand zu. Neben den formalen Anforderungen, die zu erfüllen sind, hilft die Beschäftigung mit der Thematik auch dabei, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gelebt wird und wie man sich diesbezüglich positionieren möchte. Dies wiederum kann eine Chance für KMUs sein.

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Die Digitalisierung als Chance für Unternehmen - Ein Überblick

[März 2024]

Die Digitalisierung hat sich zu einem zentralen Treiber für Veränderungen in der Geschäftswelt entwickelt. Die technologischen Fortschritte beeinflussen nahezu alle Aspekte der Unternehmensführung, wodurch sich für Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken eröffnen. Ausgewählte Chancen der Digitalisierung für Unternehmen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen

Eine der bedeutendsten Chancen, welche die Digitalisierung Unternehmen bietet, ist die Möglichkeit zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung. Durch die Automatisierung von Prozessen, den Einsatz von Datenanalysen und den Übergang zu Cloud-Computing-Plattformen können Unternehmen ihre betriebliche Leistungsfähigkeit verbessern und gleichzeitig Kosten reduzieren. Unter Cloud-Computing versteht man üblicherweise die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und IT-Leistungen (z.B. Server, Speicherplatz oder Anwendungssoftware) als Service über das Internet (Cloud). Vorteile von Cloud-Computing können in der schnelleren Bereitstellung von Innovationen, flexibleren Ressourcen und der Erzielung von Skaleneffekten liegen. Überdies fallen beim Nutzer von Cloud-Computing keine Investitionskosten an und die "Produkte" können bedarfsgesteuert und als Self-Service bereitgestellt werden.

Innovationsmöglichkeiten

Die Integration neuer Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und das Internet der Dinge (IoT) eröffnet Unternehmen innovative Möglichkeiten. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die auf diesen Technologien basieren, ermöglichen es Unternehmen, sich in einem wettbewerbsintensiven Markt zu differenzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unter künstlicher Intelligenz versteht man dabei eine gewisse Anzahl moderner mathematisch-statistischer Verfahren mit der Zielsetzung, ein technisches Äquivalent zur menschlichen Intelligenz zu schaffen und dadurch automatische Entscheidungen basierend auf vorliegenden Informationen treffen zu können. Das Internet der Dinge (Internet of Things) bezeichnet die verstärkte Vernetzung zwischen Alltagsgegenständen oder von Maschinen im industriellen Umfeld, sowohl untereinander als auch mit dem Internet. Anders ausgedrückt ist das IoT ein Netzwerk verschiedenster Gegenstände bzw. eine Schnittstelle zwischen virtueller und realer Welt.

Verbessertes Kundenerlebnis

Die Digitalisierung erlaubt es Unternehmen, personalisierte Kundenerlebnisse zu schaffen. Durch die Analyse von Kundendaten können maßgeschneiderte Angebote und Dienstleistungen bereitgestellt werden, wodurch die Kundenzufriedenheit erhöht und die Kundenbindung gestärkt werden kann. Dabei ist zu bedenken, dass der Kunde durch die Digitalisierung nicht nur beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung Erfahrungen mit der Marke oder mit dem Unternehmen sammelt, sondern schon bei der Werbung mit dem Vertrieb bzw. mit dem Kundenservice in Kontakt kommen kann. Damit zusammenhängend erleichtert die Digitalisierung auch die Markterschließung. Online-Plattformen und die globale Vernetzung bieten die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen über geografische Grenzen hinweg anzubieten und so das Potenzial für Umsatzwachstum zu maximieren. Unternehmen können somit leichter in neue Märkte expandieren und zufriedene Kunden gewinnen.

Erhöhte Flexibilität und Agilität

Digitale Technologien schaffen erhöhte Flexibilität und Agilität in Unternehmen. Die Möglichkeit, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und neue Geschäftsmodelle einzuführen, wird durch die Digitalisierung erleichtert. Dies ist entscheidend in einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt. Agilität im Unternehmen und damit zusammenhängend agile Methoden des Projektmanagements werden grundsätzlich durch vier zentrale Aspekte definiert. Diese sind Geschwindigkeit, Anpassungsfähigkeit, Kundenzentriertheit und Haltung. Geschwindigkeit und Anpassungsfähigkeit bedeuten für Unternehmen, dass Organisationen schnell und dynamisch auf Veränderungen reagieren und sich rasch anpassen müssen. Aspekte wie kürzere Zyklen und Iterationen, das Voranschreiten in kleinen Schritten und die Möglichkeit, punktuell und schnell auf Kundenwünsche zu reagieren, kennzeichnen den Fokus auf die ständig steigende Kundenzentriertheit. Die agile Haltung enthält schließlich diverse Faktoren von Verhaltensweisen der Mitarbeiter. Wichtig ist dabei ein wertschätzender Umgang miteinander, welcher eine Begegnung auf Augenhöhe ermöglicht.

Auf Projektmanagement bezogen unterscheidet sich die klassische Methode (des Projektmanagements) von der agilen Methode insbesondere dadurch, dass beim klassischen Projektmanagement der Fokus auf Prozessen liegt, beim agilen Projektmanagement hingegen auf Menschen. Überdies zeichnen sich die agilen Methoden des Projektmanagements durch minimale Dokumentation, geringe Planung und iterative Prozesse aus - das Management in einer agilen Organisation ist selbstverwaltend und dezentral. Hingegen sind im Rahmen der klassischen Methode des Projektmanagements die Dokumentation umfassend, die Planung intensiv und die Prozesse linear. Das Management agiert hierbei zentral und die Organisation ist verwaltend. Typische Vorteile agilen Projektmanagements sind der stark ausgeprägte Teamgedanke sowie die Selbstorganisation. Durch kontinuierliche Verbesserungsprozesse soll es überdies möglich sein, nachhaltig aus bisherigen Erfahrungen zu lernen und Priorisierungen anzupassen.

Big Data

Die Digitalisierung bietet im Zusammenhang mit dem Schlagwort "Big Data" die Möglichkeit, bessere Informationen als Grundlage für Entscheidungen liefern zu können. Big Data bezeichnet die für das Zeitalter der Digitalisierung typische hohe Menge, Übertragungsgeschwindigkeit und Heterogenität von Daten. Big-Data-Analysen sind innovative und kosteneffiziente Analyseverfahren, welche diesen Dateneigenschaften gerecht werden sollen und somit eine bessere Entscheidungsgrundlage ermöglichen sollen. Dies kann wiederum zur Verbesserung der Unternehmensstrategie beitragen.

Bei der Analyse von Big Data müssen Unternehmen einige Herausforderungen bewältigen. Die bekanntesten sind die "4 Vs von IBM" - Volume, Velocity, Variety und Veracity. Volume bezeichnet dabei die steigende Datenmenge, welche Unternehmen in den Griff bekommen müssen, um daraus sinnvolle Informationen extrahieren zu können. Es geht dabei vor allem um die effiziente Verwaltung von Datenmengen. Variety bringt zum Ausdruck, dass Daten in vielen Formaten vorliegen und eine Herausforderung schon darin bestehen kann, Daten von verschiedenen Quellen miteinander kompatibel zu machen. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die unterschiedlichen Arten von Daten auswertbar zu machen, um bestimmte Muster erkennen zu können bzw. Aussagen formulieren zu können. Velocity verweist auf die Geschwindigkeit, mit der die aktuellen Daten zur Verfügung stehen und zeigt, dass eine möglichst zeitnahe Analyse essentiell ist. Real-time-Auswertungen sind für Unternehmen wichtig, da sie die Analysequalität bestimmen und oftmals Schlussfolgerungen - etwa im Risikomanagement oder bei Predictive-Maintenance - in Sekundenschnelle erforderlich sind. Schließlich versteht man unter Veracity die Datenqualität. Diese ist entscheidend bei der Gewinnung von Mehrwert aus den vorhandenen Daten, da unvollständige, fehlerhafte oder unlesbare Daten Berechnungsergebnisse negativ beeinflussen und Analysen erschweren. Im Idealfall führt der Einsatz von Big Data zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen, der Generierung von Einsparungspotentialen sowie zur Optimierung von Geschäftsprozessen und der Schaffung bzw. Verbesserung von bestehenden Geschäftsmodellen. Praktisch betrachtet können Unternehmen sich möglichst effizient auf den Wettbewerb einstellen und früher auf Marktveränderungen reagieren.

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Investitionsentscheidungen richtig treffen und erfolgreich umsetzen - Einleitung

[September 2023]

Investitionsentscheidungen gehören zweifellos zu den wichtigsten und zugleich anspruchsvollsten Unternehmensentscheidungen. Eine falsche Investition kann sich langfristig negativ auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken, während eine richtige Investition einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum und Erfolg leisten kann. Umso wichtiger ist es daher, sämtliche relevante Aspekte bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Bei Investitionsentscheidungen müssen zahlreiche Faktoren in Betracht gezogen werden, darunter steuerliche Aspekte, Investitionsförderungen, Kapazitäts- und Auslastungsplanung, Logistik sowie Auswirkungen auf das Personal. Die langfristige Rentabilität der Investitionen ist dabei ein zentrales Kriterium.

Es gibt verschiedene Arten von Investitionsentscheidungen, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen und Herausforderungen mit sich bringen. Eine Wahlentscheidung befasst sich damit, welche Investition aus mehreren Alternativen realisiert werden soll. Bei einer Ersatzentscheidung wird entschieden, ob ein bestehendes Investitionsgut durch ein neues ersetzt werden soll. Die Investitionsdauerentscheidung betrifft die Nutzungsdauer eines Investitionsobjekts, während Programmentscheidungen die Auswahl und Realisierung einer Kombination mehrerer Investitionsprojekte umfassen.

Der Entscheidungs- und Umsetzungsprozess von Investitionsvorhaben lässt sich typischerweise in mehrere Phasen unterteilen. In der Planungsphase werden Handlungsalternativen aufgezeigt, Informationen gesammelt, die Durchführbarkeit geprüft und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt. In der Realisationsphase wird die Investitionsentscheidung getroffen und die Umsetzung erfolgt. In der Überwachungs- und Kontrollphase werden Investitionskontrollrechnungen durchgeführt, Soll-Ist-Vergleiche vorgenommen und ein Investitionscontrolling etabliert.

Investitionsrechenverfahren spielen in allen Phasen des Entscheidungsprozesses eine wichtige Rolle, um die erforderlichen Entscheidungen zu quantifizieren, Argumente zu stützen und verschiedene Alternativen miteinander zu vergleichen. Vereinfacht ausgedrückt dienen die Investitionsrechenverfahren zur Beurteilung von Investitionsprojekten, wobei die absolute oder die relative Vorteilhaftigkeit überprüft werden kann. Wesentliche Voraussetzungen für die Beurteilung einer Investition sind die Einnahmen und Ausgaben, die dem Projekt zugeordnet werden können. In der Theorie und Praxis unterscheidet man bei den Modellen der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung zwischen statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren.

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Statische Investitionsrechenverfahren

[September 2023]

Die statischen Investitionsrechenverfahren spielen aufgrund ihrer einfacheren Anwendbarkeit und Verständlichkeit in der Praxis eine bedeutende Rolle bei der groben Bewertung von Investitionsmöglichkeiten. Bei den statischen Investitionsrechenverfahren werden die dem Objekt zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben periodisiert und Durchschnittswerte abgeleitet. Diese Durchschnittswerte sind maßgebend für die entsprechende Entscheidung, wobei der Faktor Zeit vernachlässigt wird - dies ist zugleich der größte Schwachpunkt der statischen Investitionsrechenverfahren, da dem unterschiedlichen zeitlichen Anfall der Zahlungen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. So erfolgt zwar eine Periodisierung des Aufwands in Form von Abschreibungen, jedoch bleibt die zu Beginn der Investition getätigte Auszahlung in der Berechnung unberücksichtigt bzw. wird sie lediglich in Form von kalkulatorischen Zinsen (als Aufwand) berücksichtigt.

Bedeutsame Formen der statischen Investitionsrechenverfahren sind die Kostenvergleichsrechnung, die Gewinnvergleichsrechnung, die statische Rentabilitätsrechnung und die statische Amortisationsrechnung - sie alle werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Kostenvergleichsrechnung

Die Kostenvergleichsrechnung ermittelt die Vorteilhaftigkeit aus mehreren Projekten auf Basis der zurechenbaren Kosten bzw. der Kostenersparnis im Falle einer Rationalisierungsinvestition. Die Kostenvergleichsrechnung konzentriert sich darauf, die Investition mit den niedrigsten durchschnittlichen Kosten auszuwählen. Dabei werden die durchschnittlichen Periodenkosten berücksichtigt, um Schwankungen auszugleichen. Typischerweise sind folgende Kostenarten (welche in fixe und variable Kosten getrennt werden können) im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung miteinzubeziehen: Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten, Materialkosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Energiekosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, kalkulatorische Abschreibung sowie kalkulatorische Zinsen. Die Kostenvergleichsrechnung wird oftmals bei der Beurteilung von Ersatzinvestitionen verwendet.

Gewinnvergleichsrechnung

Die Gewinnvergleichsrechnung ist eine Weiterführung der Kostenvergleichsrechnung. Bei der Gewinnvergleichsrechnung liegt der Fokus darauf, die Investition mit dem höchsten durchschnittlichen Gewinn (als absolute Größe) auszuwählen und Projekte mit Verlusten zu vermeiden. Abgeleitet von der Gewinnvergleichsrechnung lässt sich auch die kritische Menge bzw. Break-even-Menge berechnen. Die kritische Menge bezeichnet z.B. jene Menge bzw. Stückzahl, bei der die alternativen Investitionen gleichwertig sind.

Statische Rentabilitätsrechnung

Die statische Rentabilitätsrechnung zielt darauf ab, die Investition mit der höchsten durchschnittlichen Rendite zu wählen, wobei Projekte mit einer Rendite unterhalb der geforderten Mindestverzinsung ausgeschlossen werden. Als Kosten der Finanzierung (i.S.d. Mindestverzinsung) wird in der Regel der Grenzkapitalkostensatz verwendet. Mittels Rentabilitätsberechnungen können Projekte mit unterschiedlichen Investitionskosten verglichen werden - dabei ergänzen Rentabilitätsberechnungen idealerweise die Gewinnvergleichsrechnungen.

Statische Amortisationsrechnung

Die statische Amortisationsrechnung bzw. Amortisationsdauer - im Vergleich zur statischen Rentabilitätsrechnung - betrachtet die benötigte Zeitdauer, um die Investitionskosten aus den Einnahmenüberschüssen zurückzugewinnen (Pay-off period). Je kürzer die Amortisationsdauer ist, desto vorteilhafter ist die Investition. Die Amortisationsrechnung wird oft zur Einschätzung des Risikos von Investitionsprojekten herangezogen. Die Amortisationsdauer kann dahingehend Klarheit bringen, inwieweit Deckung mit branchenspezifischen Erfahrungswerten besteht.

Verglichen mit anderen Investitionsrechenverfahren verwendet die Amortisationsrechnung keine buchhalterischen Größen, sondern basiert auf Zahlungsströmen. Dieser Cashflow geht grundsätzlich vom Gewinn aus und korrigiert diesen um unbare Aufwendungen (wie z.B. Abschreibungen) und Erträge. Konkret wird der "Cashflow from operating activities" für die Berechnung herangezogen, da Veränderungen im Working Capital unberücksichtigt bleiben.

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