Einlagensicherung bei österreichischen Kreditinstituten - Unter Bedachtnahme auf zivil-, straf- und steuerrechtliche Auswirkungen
Juli 2006
Kreditinstitute sind gem. § 93ff BWG verpflichtet, einer Einlagen-Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes (z.B. Banken, Sparkassen, Raika etc.) anzugehören. :: Sicherungsumfang Guthaben auf Gehalts-, Pensions- und sonstigen Girokonten, Festgeldern und Sparbüchern sind pro Kreditinstitut und pro legitimiertem Einleger bis zur Höchstsumme von € 20.000,- bzw. € 18.000,- bei nicht...