Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen
September 2011
Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Da die Regelungen zur Absetzbarkeit im Detail einige Sonderbestimmungen enthalten, hat das BMF nun einen Erlass herausgegeben, der regelmäßig auftretende Fragen übersichtlich behandelt (BMF...