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Steuerreform kompakt I - Tarifreform und Erleichterungen

Dezember 2015
Kategorien: Klienten-Info

Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).

Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:

Neu

Alt

Stufe bis €

Steuersatz

Stufe bis €

Steuersatz

11.000

0%

11.000

0%

18.000

25%

25.000

36,50%

31.000

35%

60.000

43,21%

60.000

42%

darüber

50%

90.000

48%

1.000.000

50%

darüber

55%

Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen:

  • Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 € pro Person);
  • Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 € (anstatt bisher zusammen 345 €);
  • Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € bzw. 500 €, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat;
  • Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 € als vorgezogene Erleichterung);
  • Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen;
  • der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden;
  • Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 €;
  • Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, etwa durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für Crowdfunding.

Bild: © ki33 - Fotolia