Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2015
Februar 2015
Bis spätestens Ende Februar 2015 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2014 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat , Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. §...