Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2016
Februar 2016
Bis spätestens Ende Februar 2016 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2015 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat , Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. §...